Impressum
IWAcon GmbH
Ingenieurbüro für Elektrotechnik & Mechatronik
Urstein Süd 15
5412 Puch bei Hallein
Tel.: +43-676-3677675
E-Mail: florian.rainer@iwacon.at
Unternehmensgegenstand: Ingenieurbüro für Elektrotechnik und Mechatronik
UID-Nummer: ATU81074123
Firmenbuchnummer: 634714 d
Firmenbuchgericht: LG Salzburg
Mitglied im Fachverband Ingenieursbüros in der WKS
Rechtsvorschriften: GewO; ris.bka.gv.at
Gebwerbebehörde: BH Hallein
Bildernachweis
Adobe stock, IWAcon GmbH
Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung
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AGBS IWAcon
Durchführungszeitraum:
Nach vollständiger kaufmännischer und technischer Klärung sowie Übergabe der dafür notwendigen Unterlagen, nach Vereinbarung. Die Vertragspartner sind von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn sie daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert werden. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Naturgewalten, Seuchen, Feuer, gewerkschaftlich genehmigter Streik.
Gewährleistung/Haftung:
Der Auftraggeber hat das Werk /die Dienstleistungen unverzüglich zu prüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss der Haftung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auslieferung schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für unkörperliche Werke, z.B. für Gutachten, Pläne udgl. verfristen in einem Jahr nach Abschluss der Leistungserbringung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beschädigungen oder Fehlfunktionen, die durch Eingriffe des Auftraggebers, Dritter oder höhere Gewalt hervorgerufen werden oder wenn der Mangel/Schaden auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen, erteilte Anweisungen, beigestellte Materialien oder Vorleistungen zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche können vom Auftraggeber erst geltend gemacht werden, wenn die IWAcon GmbH mit der Erfüllung der Gewährleistung in Verzug geraten ist. Eine Behebung durch die IWAcon GmbH wird in Normalarbeitszeit durchgeführt.
Hat das Ingenieurbüro in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt
1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
– bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
– bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro
Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist. Jedwede Haftung (Gewährleistung) erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der IWAcon GmbH, der Auftraggeber selbst oder ein Dritter an den gelieferten Dokumenten, Gegenständen, Werken oder an der Software Änderungen, Anpassungen oder nicht autorisierte Instandsetzungen vornimmt. Darüber hinaus muss der Auftraggeber sicherstellen, dass er seine weiteren Lieferanten selbstständig auf Mängel prüft.
Liefer- und Leistungsausschlüsse:
Nicht in diesem Angebot enthalten sind alle nicht angeführten Lieferungen und Leistungen.
Wertsicherung:
Der Angebotspreis ist auf der Basis des „Baukostenindex Elektro-Installation“ wertgesichert. Für die Wertsicherung der Preisanteile Lohn & Sonstiges wird der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) herausgegebene Baukostenindex für das Gewerbe „Elektro-Installation, Blitzschutz (Gewerbe)“ herangezogen. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis 2,0 % bleiben unberücksichtigt, wobei bei Überschreitung dieser Schwelle zur Gänze angepasst wird. Als Bezugsgröße dient die letzte vor Beauftragung verlautbarte Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, ist die Wertsicherung nach jenem zu berechnen, der diesem am nächsten kommt.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz der IWAcon GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Die IWAcon GmbH behält sich jedoch vor, den Auftraggeber an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt österreichisches Recht, wobei die Anwendung der UN-Kaufrechtskonvention (Uncitral) einvernehmlich ausgeschlossen wird.
Übernahme:
Die Übernahme/der Projektabschluss erfolgt 14 Tage nach Fertigstellungsmeldung der Enddokumentation durch den Auftraggeber. Verzögerungen, die nicht von der IWAcon GmbH zu vertreten sind, verlängern diese nicht, sodass die Übernahme/Abnahme mit Ablauf dieser Frist bzw. spätestens mit kommerzieller Nutzung erfolgt.
Urheberrechte:
Das Werk der IWAcon GmbH steht unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die IWAcon GmbH bleibt trotz Zahlung des Entgelts Urheber. Sämtliche Urheberrechte an den von der IWAcon GmbH erstellten Prüf-, Inspektions- und Überwachungsberichten, Zertifikaten, Gutachten, Berechnungen und dergleichen verbleiben somit bei der IWAcon GmbH. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IWAcon GmbH. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung ist der Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Auftraggeber hat die IWAcon GmbH insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
IWAcon GmbH ist nicht verpflichtet, Dokumente länger als 2 Jahre aufzubewahren. Auf die spätere Ausfolgung von Dokumenten besteht kein Rechtsanspruch. Erfolgt dennoch eine Ausfolgung, so ist diese gesondert zu vergüten, wobei die Höhe dieser Vergütung eigens vereinbart werden muss.
Allgemeiner Verweis:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreichs – B2B (zwischen Unternehmern) in der jeweils gültigen Fassung, welche erhältlich sind unter:
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